Aktuelle Position:

ERFA-Gruppen

Grundlegendes zu den Erfa-Sitzungen:

  • Die Mitgliederzahl ist auf mindestens 8 und höchstens 12 Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrenzt.
  • Zielgruppe  sind Unternehmen mit ähnlicher Struktur (Standort, Umsatzgröße, Sortiment), die jedoch nicht im direkten Wettbewerb zueinander stehen.
  • Zum Schutz aller Teilnehmer wird eine schriftliche Vereinbarung über Wettbewerbsverbot und Verschwiegenheitspflicht getroffen.
  • Die Veranstaltungen finden ca. 2 x jährlich an zwei Tagen nach dem Rotationsprinzip bei einem der Teilnehmer statt. Die Anzahl der Veranstaltungen kann auf Wunsch auch erhöht werden.