ERFA-Gruppen
Grundlegendes zu den Erfa-Sitzungen:
- Die Mitgliederzahl ist auf mindestens 8 und höchstens 12 Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrenzt.
- Zielgruppe sind Unternehmen mit ähnlicher Struktur (Standort, Umsatzgröße, Sortiment), die jedoch nicht im direkten Wettbewerb zueinander stehen.
- Zum Schutz aller Teilnehmer wird eine schriftliche Vereinbarung über Wettbewerbsverbot und Verschwiegenheitspflicht getroffen.
- Die Veranstaltungen finden ca. 2 x jährlich an zwei Tagen nach dem Rotationsprinzip bei einem der Teilnehmer statt. Die Anzahl der Veranstaltungen kann auf Wunsch auch erhöht werden.